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   VG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 5 K 1190/12   

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VG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 5 K 1190/12 (https://dejure.org/2014,38950)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.11.2014 - 5 K 1190/12 (https://dejure.org/2014,38950)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. November 2014 - 5 K 1190/12 (https://dejure.org/2014,38950)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Frankfurt/Oder, 15.03.2012 - 5 L 259/11

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 5 K 1190/12
    Die insoweit angeordnete sofortige Vollziehung hob der Antragsgegner im Eilrechtsschutzverfahren VG 5 L 259/11 mit Schriftsatz vom 24. Januar 2012 auf.

    Im Übrigen wurde der Antrag abgelehnt (Aktenzeichen VG 5 L 259/11).

    Die Verwaltungsvorgänge (2 Heftungen) und die Gerichtsakte des vorläufigen Rechtsschutzes (VG 5 L 259/11) haben vorgelegen.

    Dem widerspricht die o.g. streitgegenständliche Anordnung, indem dem Kläger im Ergebnis die im öffentlichen Interesse stehende Erhaltung der Steganlage als Teil des Denkmals - nach alledem rechtswidrig - untersagt wird (vgl. hierzu auch die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 15. März 2012 - 5 L 259/11 S. 5f. des amtlichen Umdrucks).

    Denn der Gesetzgeber hat auch dem Schutz ökologisch wertvoller Biotope, zu denen die Uferzonen von Gewässern gehören, einen hohen bundesgesetzlich geschützten Stellenwert eingeräumt (vgl. Beschluss der Kammer vom 15. März 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 5 K 1190/12
    Der Schutzzweck des Denkmalrechts wird durch die hieraus folgende Anerkennung einer subjektiven Rechtsposition des Eigentümers weder qualitativ verändert noch "privatisiert" (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3/08 - BVerwGE 133, 347 f. zitiert nach juris Rn. 5 ff., 16 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09

    Zulassungsantrag; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 5 K 1190/12
    Zu berücksichtigen ist dabei auch die Art und Intensität der Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Behörde und die Frage, ob der Schwerpunkt des Streits eher im rechtlichen oder im tatsächlichen Bereich liegt (vgl. m.w.N. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris).
  • VG München, 03.06.2014 - M 2 S 14.2116

    Verbandsklage; einstweiliger Rechtsschutz; Beschneiungsanlage mit Speicherbecken;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 5 K 1190/12
    Mithin handelt es sich hier um einen nicht vorhersehbaren singulären Sonderfall, der sich vom geregelten Tatbestand durch das Merkmal der Atypik abhebt und dem im Einzelfall durch eine sachgerechte Lösung Rechnung getragen werden soll (vgl. VG München, Beschluss vom 03. Juni 2014 - M 2 S 14.2116 -, juris).
  • BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 5 K 1190/12
    Dieser Grundsatz ist jedoch nicht zwingend; das materielle Recht kann Abweichendes regeln (BVerwG in ständiger Rechtsprechung, Beschluss vom 27. Dezember 1994 - 11 B 152/94 -, juris Rdnr. 5).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.10.2018 - 5 K 1576/15

    Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Beibehaltung einer

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 07. November 2014 (Az. VG 5 K 1190/12) wurde der Beklagte unter Aufhebung der im Bescheid vom 14. Juli 2011 aufgeführten Tenorpunkte I-IV, V a), V b) und V c), dieser insoweit, als dem Kläger aufgegeben wurde, keine weiteren Arbeiten an der Steganlage vorzunehmen oder vornehmen zu lassen sowie der weiteren Tenorpunkte V d) und VII sowie des Widerspruchsbescheides vom 15. April 2014 verpflichtet, dem Kläger die wasserrechtliche Genehmigung für die Beibehaltung seiner Steganlage in der Bundeswasserstraße S..., li.

    Die Verwaltungsvorgänge (2 Heftungen) und die Gerichtsakte des Klageverfahrens VG 5 K 1190/12 haben vorgelegen und waren - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Unstreitig bedarf die Beibehaltung der klägerischen Steganlage hier einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 87 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG (vgl. VG Frankfurt (Oder), rechtskräftiges Urteil vom 07. November 2014 - VG 5 K 1190/12, juris).

    Wie bereits im rechtskräftigen Urteil vom 07. November 2014 - VG 5 K 1190/12 näher ausgeführt erfüllt das Vorhaben hier im Einzelfall die Voraussetzungen, die mit Blick auf die zu erteilende wasserrechtliche Genehmigung eine Befreiung vom bundesgesetzlichen Biotopschutz sowie von den in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "... vom 11. Juni 2002 (GVBl. II, 454, zuletzt geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 29. Januar 2014, GVBl.II/14, [Nr. 05]; im Folgenden: Landschaftsschutzgebiets-Verordnung, LSG-VO) enthaltenen Verboten und im Hinblick auf den gegebenen Denkmalschutz auch sonst eine Genehmigungserteilung rechtfertigen.

    Mithin ist also die Gesamtanlage ohne den Boots- und Badesteg, der in der Denkmalliste gemäß § 3 Abs. 1 BbgDSchG eingetragen ist, unvollständig; dieser ist als Teil der Gesamtanlage denkmalwürdig, mit der Folge, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 07. November 2014 - VG 5 K 1190/12 -, juris, Rn. 50-52).

    Aus dem Beklagtenvorbringen im Verfahren VG 5 K 1190/12 und den in der Gerichtsakte sowie den Verwaltungsvorgängen enthaltenen Lichtbildern ergibt sich vielmehr, dass der Beklagte bei Befahrungen des Seeufers wasserseitig festgestellt hat, dass der Röhrichtbestand sukzessive auf einen Abstand von mindestens 5 m zur Steganlage zurückgedrängt worden ist.

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